Lebensversicherung – die maßgeschneiderte Lösung für jeden Bedarf!

Eine Lebensversicherung ist ein Oberbegriff für verschiedene Modelle von Versicherungen, die für den Fall des Ablebens, des Er- und Ablebens oder des Erlebens abgeschlossen werden. Darüber hinaus können diese Versicherungen zur Absicherung von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, dem Eintritt einer schwerwiegenden Krankheit oder der Pflegebedürftigkeit erweitert werden. Lebensversicherungen werden aus verschiedenen Gründen abgeschlossen und können individuell auf die entsprechenden Bedürfnisse angepasst werden.

Lebensversicherungen im Vergleich

Um Lebensversicherungen vergleichen zu können, ist vorab der Zweck der Lebensversicherung festzulegen. Es ist zwischen der Erlebensversicherung als Instrument zur Kapitalanlage und der reinen Ablebensversicherung, die unabhängig einer Kapitalanlage besteht, zu unterscheiden. Des Weiteren besteht noch die Er- und Ablebensversicherung als gemischte Lebensversicherung.
Beim Modell der Erlebensversicherung im Sinne einer Kapitalanlage, werden die eingezahlten Versicherungsprämien vom Versicherungsunternehmen veranlagt. Die Versicherungssumme wird am Ende der Laufzeit samt erwirtschaftetem Gewinnanteil als monatliche Rente oder als Einmalzahlung ausbezahlt. Im Rahmen einer kapitalbildenden Lebensversicherung erfolgt die Veranlagung in den Deckungsstock. Bei dieser Veranlagung durch den Versicherer gelten die Richtlinien der Finanzmarktaussicht (FMA). Somit wird eine sichere Veranlagung gewährleistet. Im Falle einer fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt die Veranlagung in einen oder mehrere Fonds und ist das Ergebnis daher von dessen Entwicklung abhängig.Im Falle des Versterbens des Versicherungsnehmers vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer, werden dem im Vertrag Begünstigten die eingezahlten Prämien samt der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Gewinnanteile – entweder aus dem Deckungsstock oder aus dem Fondsguthaben – ausbezahlt.

Eine reine Ablebensversicherung unterscheidet sich von der Erlebensversicherung dadurch, dass die Versicherungsprämien nicht angelegt werden. Ist Ihr Hauptbewegungsgrund für den Abschluss einer Lebensversicherung die Absicherung Ihrer Angehörigen im Todesfall, so empfiehlt sich eine reine Ablebensversicherung und eine davon unabhängige Veranlagung Ihres Kapitals. Diese Art der Versicherung wird auch als Risikolebensversicherung oder Risikoversicherung bezeichnet und ist kostengünstiger als eine gemischte Lebensversicherung. Das Versicherungsprodukt ist relativ simpel: Verstirbt der Versicherungsnehmer während der vertraglich vereinbarten Laufzeit, wird die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Überlebt der Versicherte die festgelegte Versicherungsdauer, wird nichts ausgezahlt. Im Gegensatz zur Lebensversicherung mit einer fixen Auszahlung oder Rente am Ende der Vertragslaufzeit, beinhaltet dieses Modell keine klassischen Sparkomponenten.

Die „gemischte“ Lebensversicherung ist als Er- und Ablebensversicherung bekannt. Nach diesem Modell erfolgt entweder eine einmalige Auszahlung oder eine Auszahlung in Form einer Rente an den Begünstigten sowohl im Fall des Erlebens als auch im Fall des Ablebens des Versicherten. Sollte der Versicherungsnehmer nun während der Laufzeit versterben, wird die vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten ausbezahlt. Diese ist meistens deutlich höher als die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien.

Zeitlicher Rahmen von Lebensversicherungen

In der Regel sind Lebensversicherungen auf 20 Jahre oder länger ausgelegt. Allerdings werden solche Verträge infolge finanzieller Engpässe nicht selten vor Ablauf der Versicherungsdauer gekündigt. Eine vorzeitige Auflösung ist immer nachteilig. Vor allem ein Ausstieg in den ersten Versicherungsjahren kann einen realen Kapitalverlust darstellen. Ein Großteil der Rendite wird bei Kapitalversicherungen nämlich erst in der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit erwirtschaftet und zu Beginn der Laufzeit drücken Provisionen und Verwaltungskosten die Bilanz nach unten. Bei Einmalerlägen gibt es außerdem gesetzliche Regelungen, durch die sich die gesetzliche Versicherungssteuer von 4% auf 11% erhöht, wenn die Lebensversicherung vor Ablauf von 15 Jahren bzw. 10 Jahren bei über 50-jährigen gekündigt wird.
Wichtig ist daher, dass die Lebensversicherung auf ihre Bedürfnisse entsprechend angepasst abgeschlossen wird. Nutzen Sie für ihren Vergleich unsere Rechner für Ablebensversicherung und schließen Sie online ab.
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